Die BehandlungskostenDie Behandlungskosten sind an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) angelehnt. Homöopathische Erstanamnese (bei chronischen Erkrankungen): Die Kosten der homöopathischen Erstanamnese betragen
bei Erwachsenen: 140 bis 180 Euro
bei Kindern: 100 bis 140 Euro Wird der oben angegebene Zeitaufwand deutlich überschritten (z. B. bei sehr komplexen Krankheitsfällen), kann in Ausnahmefällen eine entsprechende Kostenanpassung entsprechend dem unten genannten Stundensatz erfolgen. Homöopathische Akutbehandlung (bei akuten Erkrankungen): Folgetermine und telefonische Beratungen Sie erhalten eine nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aufgeschlüsselte Rechnung. Entscheidend für das Honorar ist die erbrachte Leistung, nicht die Erstattung durch die jeweiligen Kostenträger. Ob die für Sie entstehenden Kosten in voller Höhe vom Kostenträger (private Krankenkassen sowie private Krankenzusatzversicherungen) übernommen werden oder nicht, hängt von der Versicherungspolice ab und kann nicht sicher vorhergesagt werden. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls vorher bei Ihrer Versicherung. Patienten, die in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, bekommen leider keine Kostenerstattung über ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: |